"Weihnachts-Wunder-Welt"
EIN KINDER-MUSICAL DER BESONDEREN ART
Konzept für Veranstalter

Unser Partner (Stadt/Gemeinde oder Verein) ist Veranstalter und übernimmt den Aufbau (Reihenbestuhlung, Bühne mind. 8x 6 Meter mit Vorhang hinten) und die Dekoration der Halle oder des Festsaals. Ferner übernimmt der Veranstalter auf eigene Rechnung die Verköstigung der Zuschauer. Das Team der Weihnachts-Wunder-Welt übernimmt das Programm (2x 1 Std. mit 20 Minuten Pause), die Eintrittsgelder auf eigene Rechnung, den Kulissenaufbau der Bühne und die komplette Beschallung der Halle. Die Kosten der Hallenmiete und der GEMA übernimmt der Veranstalter. Aufführungstermine sind immer in der Adventszeit und hier am Wochenende immer Sa. & So. Wir möchten grundsätzlich mindestens 2 Aufführungen machen. Die Hallenkapazität muß mindenstens 350 Zuschauer (Sitzplätze, Reihenbesthulung) betragen. Die Halle bzw. der Festsaal muß durch Veranstalter für Technik, Proben und  Generalproben ab 3 Tage vor der 1. Aufführung fertig aufgebaut (mindestens komplette Bühne) zur Verfügung gestellt werden.

Der Veranstalter nennt WWW Werbepartne für Drucksachen, richtet örtliche Vorverkaufstellen ein und ist regional behilflich bei der Streuung von Plaketen, Flyern. Weiterhin macht der Veranstalter in Absprache mit WWW regionale Presseberichte (Mitteilungsblatt, Wochenspiegel usw.) in den ihm zur Verfügung stehenden Medien.

Besonderheit:  Wir bieten an, Kindergarten- oder Grundschulkinder und/oder eine Tanzgruppe aus eurem Ort in unser Programm mit ein zu binden. Der Kontakt hierzu wird uns duch den Veranstalter hergestellt. Die Erzieher/innen oder Lehrer/innen erhalten feste Arragements, Bilder, Musik und eine DVD als Probenvorlage. Tanzgruppen kännen ihr Programm frei wählen, es muss jedoch weihnachtlich sein. Die Kosten für Kostüme tragen die örtlichen Gruppen selbst. Mit Grundschule oder Kindergaten werden gemeinsame Probetermine vereinbart. Die Kindergarten- oder Grundschulkinder werden während der Aufführungen durch unsere Regie-Assistenz betreut. Die Betreuung betrifft die reinen Zeiten an denen die Kinder auf der Bühne stehen. Vor und während die Kinder nicht an der Aufführung beteiligt sind und müssen durch mindestens 4 Erwachsene des Veranstalters auf fest zugeteilten Plätzen beaufsichtigt werden. Ansonsten obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

Weitere Einzelheiten und Vereinbarungen sowie die Erstellung eines Partner-Vertrags werden in einem persönlichen Treffen besprochen.